Montag, 21 Mai 2012
WFA Darlehn beim Kauf einer gebraucht Immobilie PDF Drucken E-Mail

Zinslose und / oder zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von gebrauchten Eigenheimen und Eigentumswohnungen der WFA

  • Wer wird gefördert?

    Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und mindestens ein Kind haben oder zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung von mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

  • Wie hoch ist die Einkommensgrenze?


    Wie hoch ist die Einkommensgrenze?


    Haushalt
    Modell A

    Modell B
    Anzahl der Haushalt Junges Ehepaar Alleiner-Haushalt Junges Ehepaar Alleiner-
    Personen allgemein * ziehende allgemein * ziehende
       Person   Person
    Einzelperson 25006   34640   
    2 Personen 33034 38749  45880 51549  
    mit 1 Kind 37234 42949 33849 51760 57474 47020
    mit 2 Kindern 44649 50363 38049 62140 67854 52900
    mit 3 Kindern 52063 57777 45463 72520 78234 63280
    mit 4 Kindern 59477 65191 52877 82900 88614 73660


    *) Junges Ehepaar = Keiner der beiden Ehegatten darf das 40. Lebensjahr vollendet haben, nur bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung

    Die Tabelle enthält die Einkommensgrenzen und das für eine Förderung „maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen“ eines „normalen“ Arbeitnehmer-Haushaltes. Für das "Brutto-Jahreseinkommen" wurde unterstellt, dass Steuern und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-und Rentenversicherung gezahlt werden. Werbungskosten sind mit dem Pauschalbetrag von 920,00 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können ggfs. höhere Einkommen erlauben. Die Angaben zum "Brutto-Jahreseinkommen" können für Beamte und Selbständige keine Anwendung finden, bitte lassen Sie sich hierzu von uns gesondert beraten. Dies gilt auch bei anderen Haushalts-Konstellationen (z.B. mehr als 2 Erwachsene) und Einkünften aus anderen Einkunftsarten (z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen). Für junge Ehepaare, schwerbehinderte Menschen, Alleinerziehende, Kinder mit eigenem Einkommen und bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen von Haushaltsangehörigen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Frei-und Abzugsbeträge, die ein höheres Einkommen erlauben. Bitte lassen Sie sich auch hierzu von uns beraten.

    Wichtig: Entscheidend für die Einkommensprüfung sind die Berechnungen und Feststellungen der Bewilligungsbehörde.


 

  • Was wird gefördert?

    Der Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.
    Eine Förderung ist nicht möglich, wenn ein Vertragsabschluss vor Antragstellung erfolgt ist, die angemessenen Gesamtkosten im Bereich der Bewilligungsbehörde überschritten werden, es sich um eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus handelt.

  • Wie hoch muss die Eigenleistung sein?

    Im Regelfall muss Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtkosten durch Bargeld und Guthaben erbracht werden.

 

  • Wieviel Einkommen muss dem Haushalt für die Lebensführung verbleiben?

    Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung nicht die wirtschaftliche Existenz-grundlage gefährdet. Nach Abzug der Belastungen aus der Baufinanzierung, den Betriebskosten und aller anderen Zahlungsverpflicht-ungen vom Nettoeinkommen müssen soviel Einkünfte verbleiben, dass der angemessene Lebensunterhalt sichergestellt ist (Mindestrückbehalt).

 

  • Der monatliche Mindestrückbehalt beträgt

    für einen Einpersonenhaushalt 700 EUR
    einen Zweipersonenhaushalt 900 EUR
    jede weitere Person zusätzlich 230 EUR

    Die Tragbarkeit der Belastung muss auf Dauer gesichert erscheinen. Weitergehende Fragen hierzu klären Sie bitte mit der Bewilligungsbehörde.


  • Welche Fördermodelle gibt es?
    Es gibt zwei Fördermodelle:
    Modell A, für Haushalte, deren Einkommen innerhalb der Einkommensgrenze liegt
    Modell B, für Haushalte, deren Einkommen die Einkommensgrenze um maximal 40 v.H. überschreitet.

  • Wie hoch sind die Darlehen?

    Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Gemeinde in der Sie das Förderobjekt kaufen. Die Gemeinden sind entsprechend dem Kostenniveau in drei Kategorien (K1 bis K3) unterteilt. In welche Kategorie Ihre Gemeinde fällt und ob ein Stadtbonus gewährt wird, entnehmen Sie bitte der "Kostenkategorie der Gemeinde"

    Die Kostenkategorien der Gemeinden finden Sie unter folgender webaddresse als PDF Download:
    http://www.nrwbank.de/pdf/dt/pdf

    Gebrauchte Objekte, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wird erhalten

    Modell A:
    Grundpauschale K 1  - 42.000 EUR oder
    Grundpauschale K 2  - 45.500 EUR oder
    Grundpauschale K 3  - 52.500 EUR und
    Kinderbonus 3.500 EUR je Kind
    Stadtbonus 14.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    erhöhter Stadtbonus 17.500 EUR (nur bestimmte Orte)
    Starterdarlehen 12.000 EUR

    Modell B:
    Grundpauschale K 1  - 24.500 EUR oder
    Grundpauschale K 2  - 31.500 EUR oder
    Grundpauschale K 3  - 38.500 EUR und
    Kinderbonus 3.500 EUR je Kind
    Stadtbonus 14.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    erhöhter Stadtbonus 17.500 EUR (nur bestimmte Orte)

    Gebrauchte Objekte, die vor 1995 errichtet wurden, erhalten


    Modell A:
    Grundpauschale K 1  - 36.000 EUR oder
    Grundpauschale K 2  - 39.000 EUR oder
    Grundpauschale K 3  - 45.000 EUR und
    Kinderbonus 3.000 EUR je Kind
    Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    erhöhter Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    Starterdarlehen 12.000 EUR

    Modell B:
    Grundpauschale K 1  - 21.000 EUR oder
    Grundpauschale K 2  - 27.000 EUR oder
    Grundpauschale K 3  - 33.000 EUR und
    Kinderbonus 3.000 EUR je Kind
    Stadtbonus 12.000 EUR (nur bestimmte Orte)
    erhöhter Stadtbonus 15.000 EUR (nur bestimmte Orte)

    Maximal werden 90 v.H. der Erwerbskosten (einschließlich der Erwerbsnebenkosten) als Darlehen gewährt.

    Beim Erwerb gebrauchter Immobilien, die vor dem 01.01.1995 bezugsfertig geworden sind, bestehen Fördermöglichkeiten aus dem Programm Verbesserung der Energie-effizienz, wenn entsprechende Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Kauf des Objektes durchgeführt werden.

  • Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

    Konditionen für das Baudarlehen (Grundpauschale, Kinderbonus und Stadtbonus) und das Starterdarlehen

    Zinsen:
    Modell A: In den ersten fünf Jahren zinsfrei
    Modell B: In den ersten fünf Jahren 2 v.H. p.a.

    Tilgung:
    beträgt 4 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen
    für das Starterdarlehen: 5 v.H. zuzüglich ersparter Zinsen

    Verwaltungskosten:
    einmalig: 0,4 v.H. (werden bei Auszahlung einbehalten)
    laufend: 0,5 v.H. p.a.

    Darlehenskonditionen (selbst genutztes Wohneigentum)

    Baudarlehen: (Grundpauschale, Kinderbonus, Stadtbonus/erhöhter Stadtbonus)

    Zinsen

    1. – 5. Jahr

    Modell A = zinslos

    Modell B = 2% p.a.

     

    6 .- 10. Jahr

    Modell A und B: Anhebung auf 3,5% p.a.

    Senkung je nach Einkommensverhältnissen möglich, dann:

    Modell A = zinslos

    Modell B = 2% p.a.

     

    11. - 15. Jahr

    Modell A und B: Anhebung auf 3,5% p.a.

    Senkung je nach Einkommensverhältnissen möglich, dann:

    Modell A = zinslos

    Modell B = 2% p.a.

     

    16. - 20. Jahr

    Modell A und B:

    2%-Punkte über dem Basiszinssatz, mindestens 3,5 % p.a., maximal 6% p.a.

     

    ab dem 21. Jahr:

    Modell A und B:

    6% p.a.

    Tilgung

    Neue Objekte:

    1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen

     

    Gebrauchte Objekte:

    4 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen

     

    Sondertilgungen sind möglich.

    Laufender Verwaltungskostenbeitrag

    0,5 % p.a.

    berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Baudarlehens um 50 v.H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet

    Auszahlung

    99,6 % , über die genauen Auszahlungsvoraussetzungen werden Sie von der Wfa informiert

     

    Neubau

    50% bei Baubeginn, 50% nach Fertigstellung des Rohbaus - soweit alle anderen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind

     

    Ersterwerb/Erwerb

    bestehenden Wohnraums In einer Summe bei Bezugsfertigkeit/Lastenübergang - soweit alle anderen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind



    Konditionen Starterdarlehn

    Zinsen

    wie Baudarlehen, Modell A

    Tilgung

    5 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen

     

    Bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Erteilung der Förderzusage kann auf Antrag die Tilgung für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt werden, wenn ein Kind zum Haushalt gehört, das bei Erteilung der Förderzusage nicht berücksichtigt worden ist.

     

    Sondertilgungen sind möglich.

    Laufender Verwaltungs-kostenbeitrag

    0,5 % p.a.

    berechnet vom ursprünglich bewilligten Darlehensbetrag - nach Tilgung des Darlehens um 50 v.H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag berechnet

    Auszahlung

    wie Baudarlehen


    Diese Informationen können keine Beratung ersetzen und sind unverbindlich ohne Haftung auf Richtigleit


    Stand 01.04.2009


 
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