KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
Das KfW-Wohneigentumsprogramm dient der langfristigen Finanzierung des Baus oder Erwerbs von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Deutschland durch zinsgünstige Darlehen für die auf den nach stelligen Beleihungsraum entfallenden Kosten.
Wer kann Anträge stellen? Natürliche Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben Was wird mitfinanziert? Gefördert wird der Bau oder Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.Berücksichtigt werden folgende Kosten: beim Bau: Kosten des Baugrundstücks (wenn der Erwerb bei Antragseingang bei der KfW nicht länger als 6 Monate zurückliegt) Baukosten einschließlich Baunebenkosten Kosten der Außenanlagen beim Erwerb: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten und eventuell anfallende Modernisierungs-, Instandsetzungs- und Umbaukosten
Die Kosten des Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können. Beim Kauf bzw. Bau eines Eigenheimes werden in diesem Programm grundsätzlich nur die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung mitfinanziert. Werden weitere Wohnungen im selben Objekt Angehörigen im Sinne § 15 Abgabenordnung unentgeltlich überlassen, können die auf diese zusätzlichen Wohneinheiten im Investitionsobjekt entfallenden Kosten in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden. In welchem Umfang wird mitfinanziert? Finanzierungsanteil bis zu 30 % der angemessenen Gesamtkosten Kredithöchstbetrag: 100.000 EUR Ist eine Kumulierung mit anderen Fördermaßnahmen möglich? Ja denn Fördermittel aus öffentlichen Haushalten können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Welche Kreditlaufzeit ist möglich? Kreditlaufzeit: bis zu 20 Jahre / Tilgungsfreijahre mindestens 1 höchstens 3 Jahre (20/3) Kreditlaufzeit: bis zu 35 Jahre / Tilgungsfreijahre mindestens 1 höchstens 5 Jahre (35/5) Wie sind die Konditionen? Das Darlehen wird zu dem am Tag der Zusage der KfW geltenden Programmzinssatz zugesagt. Sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Programmzinssatz galt, kommt dieser günstigere Zinssatz zur Anwendung. Der Zinssatz des Darlehens wird wahlweise für einen Zeitraum von 5, 10 oder 15 Jahren festgeschrieben; vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der durch leitenden Bank ein Prolongationsangebot Die jeweils geltenden Nominal- und Effektivzinssätze (gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)) sind der Konditionsübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. (069) 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw.de abgerufen werden kann. Die derzeitigen Konditionen können auch unter der Telefon-Nr. (069) 74 31-39 00 abgefragt werden. Auszahlung: 100 % Bereitstellungsprovision: 0,25 % p. M., beginnend 2 Bankarbeitstage und 4 Monate nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Wie erfolgt die Auszahlung? Die Kredite sind grundsätzlich in einer Summe, max. jedoch in 2 Teilschritten abzurufen und können auch zur Vor- und Zwischenfinanzierung des Vorhabens eingesetzt werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage. Wie erfolgt die Tilgung? Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in vierteljährlichen Annuitäten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Während der Zinsbindungsfrist ist grundsätzlich eine vorzeitige Tilgung der Darlehen ausgeschlossen. Im Einzelfall ist nach Absprache mit der KfW eine vorzeitige Rückzahl- ung des gesamten Kreditbetrages gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Welche Sicherheiten sind zu stellen? Die Kredite sind in Darlehenshöhe grundpfandrechtlich zu besichern. Da der KfW-Kredit in der Regel für Finanzierungen im nachrangigen Beleihungsraum vergeben wird, kann eine Absicherung durch nachstellige Grundschulden erfolgen. Wie erfolgt die Antragstellung? Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite regelmäßig die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Endkreditnehmer frei. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages bei der Hausbank zu stellen. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Antragsformulare (KfW 141 660) liegen den Kreditinstituten vor. Als Programmnummer ist 124 anzugeben. Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich? Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die Angaben, die auf dem Antragsformular einzutragen sind.Programmvariante Genossenschaftsanteile (134) Finanzierung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen
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