Mittwoch, 22 Februar 2012
Was bringt das Forderungssicherungsgesetz

Nach mehr als 5 (in Worten: fünf) Jahren Vorarbeit hat der Bundestag unter der Überschrift „Forderungssicherungsgesetz“ wichtige Gesetzesänderungen im Bauvertragsrecht beschlossen.

Mein Fazit vorab: Wieder mal ein gut gemeintes, aber praktisch kaum weiterhelfendes Gesetz!

Der Beschluss des Bundestags erfolgte am 26.06.2008. Damit kann das Gesetz noch nicht in Kraft treten. Das Forderungssicherungsgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft treten.

Die nachfolgenden Ausführungen erfolgen daher unter Vorbehalt und nach dem Kenntnisstand vom 07.07.2008.

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